FÖRDERUNG

Förderung von Wärmepumpen in Hamburg 2026

Aktualisiert:

19.03.2026

Lesezeit:

8

Minuten
Förderung von Wärmepumpen in Hamburg 2026

Wärmepumpen-Förderung Hamburg: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Hamburgische Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Hamburg bis 2040 klimaneutral wird.
  • Um die Klimaziele zu erreichen, bietet Hamburg regionale Förderprogramme an.
  • Die IFB fördert Sanierungen und Modernisierungen für Gebäude von Privatpersonen und Unternehmen.
  • Zu den Förderprogrammen zählen das Programm Erneuerbare Wärme, das IFB-Modernisierungsdarlehen, das IFB-WEGfinanz-Programm und mehr.
  • Die deutschlandweite staatliche Förderung läuft nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW.
  • Aktuell ist eine Förderung von bis zu 70 % möglich.

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Förderprogramme für Wärmepumpen in Hamburg

Neben den deutschlandweiten Wärmepumpen-Förderungen gibt es zusätzlich lokale Programme. Für Hamburg sind das die Folgenden.

Hamburgisches Klimaschutzgesetz

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz ist Teil der städtischen Strategie, um klimaneutral zu werden. Durch den Volksentscheid “Zukunftsentscheid” wurde dieses Ziel auf 2040 vorgezogen.

Eines der Ziele des Gesetzes ist es, den CO₂-Ausstoß bis 2030 um 70 % im Vergleich zu 1990 zu senken. Um das zu erreichen, hat Hamburg verschiedene Maßnahmen eingeführt:

Seit 2023 ist es für alle Neubauten in der Hansestadt verpflichtend, Photovoltaikanlagen zu installieren. Seit 2024 gilt die PV‑Pflicht auch bei wesentlichen Dachumbauten/Sanierungen von Bestandsgebäuden. Diese Vorschriften sollen den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und den Energiebedarf durch Solarstrom decken.

Das Klimaschutzgesetz umfasst jedoch nicht nur die Installation von Photovoltaikanlagen. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die zum Ziel haben, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen. Dazu gehören auch Förderprogramme für energetische Sanierungen und die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, die übrigens ideal mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden können.

Schon gewusst?

    Die IFB ist eine Investitions- und Förderbank in Hamburg, die eine Reihe von Förder- und Finanzierungsprogramme im Bereich Wirtschaft und Innovation sowie Umwelt und Energie anbietet.

Förderprogramm Erneuerbare Wärme

Das Förderprogramm “Erneuerbare Wärme” der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Grundeigentümer, Unternehmen und Organisationen bei der Installation von Wärmepumpen. Dabei unterscheidet das Programm zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden:

Für Neubauten werden Wasser-Wasser- und Sole-Wärmepumpen gefördert. Im Bestandsbau sind neben Wasser-Wasser- und Sole-Wärmepumpen auch Luft-Wasser-Wärmepumpen förderfähig. Neben den Wärmepumpen selbst wird auch die Erschließung der Wärmequellen wie Erdwärmekollektoren und -sonden unterstützt. Allerdings gibt es keine Förderung für Personen, die bereits eine KfW-Förderung erhalten haben.

Konditionen:

  • Der Zuschuss für elektrisch betriebene Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen beläuft sich auf 125 € pro kW Nennwärmeleistung, jedoch mindestens 5.000 €.
  • Für elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpen beträgt die Förderung 90 € je kW Nennwärmeleistung, wobei der Mindestzuschuss bei 3.500 € liegt.

IFB-Modernisierungsdarlehen

Mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank Hauseigentümer bei der Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnimmobilien. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen mit Wohneigentum in Hamburg. Die Laufzeit der Darlehen ist dabei flexibel und reicht von 5 bis zu 30 Jahren. Darüber hinaus lässt sich das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren.

  • Darlehenshöhe: bis zu 25.000 €
  • Förderbare Maßnahmen: verschiedene Maßnahmen wie Sanierungen, Dämmungen und Heizungsmodernisierungen

IFB-WEGfinanz

Mit dem IFB-WEGfinanz-Programm unterstützt die IFB Hamburg auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) bei der Finanzierung von Modernisierungsarbeiten. Dieses Programm fördert sowohl Instandsetzungs- als auch Modernisierungsmaßnahmen, die im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchgeführt werden. Es richtet sich an natürliche Personen, die Investitionen in selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum tätigen.

  • Darlehenshöhe: Pro Wohnungseigentümer können Darlehen zwischen 5.000 € und 35.000 € aufgenommen werden.
  • Förderbare Maßnahmen: Die Finanzierung deckt eine breite Palette von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten ab, die zur Werterhaltung und Verbesserung des Wohnkomforts beitragen.
Wärmepumpen-Förderung in Hamburg
Wärmepumpen-Förderprogramme in Hamburg

Weitere Förderungen für Wärmepumpen in Hamburg

Neben dem Hauptförderprogramm gibt es in Hamburg zahlreiche weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen. Die IFB Hamburg bietet verschiedene Programme, um die energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu fördern und somit die Energiewende voranzutreiben.

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen

Das Programm zur energetischen Modernisierung von Mietwohnungen (Modul A) zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Mietobjekten zu reduzieren und somit sowohl Umwelt als auch Mieter zu entlasten. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Wärmedämmung und die Installation moderner Lüftungsanlagen. Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss.

Beachten solltest du, dass dieses Förderprogramm modular aufgebaut ist:

Grundmodule

  • Energieberatung
  • Qualitätssicherung Backstein
  • Qualitätssicherung Energie

Ergänzungsmodule

  • Lüftungsanlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung
  • Nachhaltige Dämmstoffe
  • Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden
  • Innendämmung
  • Barrierefreie Zuwegung

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Einsparung beim Jahres-Endenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf und richtet sich bei höheren Stufen nach der Wohnfläche. Ein Endenergiebedarf von jährlich ≤ 90 kWh/m² ist die Mindestanforderung. Eine höhere Einsparung führt zu einem höheren Zuschuss. Wichtig ist, dass die Maßnahme nicht ohne Zustimmung der IFB Hamburg begonnen werden darf, da sonst die Förderung ausgeschlossen ist.

IFB-Ergänzungsdarlehen

Neben direkten Zuschüssen für Wärmepumpen bietet die IFB Hamburg auch Ergänzungsdarlehen für den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung an. Das Darlehen richtet sich damit an Privatpersonen, die in der Hansestadt ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung erwerben oder bauen möchten.

Förderfähige Kosten

Das IFB-Ergänzungsdarlehen deckt verschiedene Kosten ab, darunter:

  • Grundstücks- und Kaufpreiskosten
  • Baunebenkosten
  • Kosten für die Gestaltung von Außenanlagen
  • Erwerbsnebenkosten wie Notarkosten und Grunderwerbsteuer
  • Anfallende Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können bis zu 50 % berücksichtigt werden

Konditionen

  • Maximale Darlehenssumme: Bis zu 100.000 €
  • Zinsbindung: 10 oder 15 Jahre, wobei die Zinsen sich an der aktuellen Marktlage orientieren und in der Konditionsübersicht der IFB Hamburg eingesehen werden können.

Wichtige Hinweise

  • Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens oder unmittelbar nach dem notariellen Kaufvertrag über ein kooperierendes Kreditinstitut gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
  • Kombination mit anderen Fördermitteln: Das Darlehen kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden, allerdings darf die Gesamtsumme aus Darlehen und Zuschüssen die gesamten Projektkosten nicht übersteigen. Insgesamt dürfen die Darlehensbeträge aus IFB- und KfW-Förderungen 150.000 € nicht überschreiten.

So funktioniert es

  • Beratung und Antragstellung: Du stellst den Antrag über eine Bank deiner Wahl, die eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg hat. Das Kreditinstitut prüft dein Vorhaben und reicht den Antrag bei der IFB Hamburg ein.
  • Prüfung und Genehmigung: Die IFB Hamburg prüft den Antrag und genehmigt das Darlehen.

Das IFB-Ergänzungsdarlehen bietet eine kostengünstige Möglichkeit, Wohneigentum in Hamburg zu finanzieren und von langfristig günstigen Zinssätzen zu profitieren. Weitere Informationen und detaillierte Beratung erhältst du direkt bei der IFB Hamburg oder auf deren Webseite.

Welche Wärmepumpen-Förderung gilt deutschlandweit?

Deutschlandweit profitieren Eigenheimbesitzer aktuell von einer attraktiven Wärmepumpen-Förderung über die KfW:

  • 30 % Basisförderung
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
  • 5 % Effizienz-Bonus für Wärmepumpen
  • Insgesamt bis zu 70 %
  • Maximale Förderhöhe von 21.000 €
  • Kombinierbare lokale Zusatzförderungen

Schnell sein lohnt sich! Die Zuschüsse sind so hoch wie noch nie und niemand weiß, wie lange sie auf diesem Level bleiben.

Was sind die Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen?

Damit du von den lukrativen Förderungen profitieren kannst, gibt es ein paar Voraussetzungen zu beachten:

  • Für die Basisförderung: Diese Förderung von 30 % erhältst du, wenn du von einer fossilen Heizanlage auf ein umweltfreundliches Heizungssystem wechselst.
  • Für den Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus von 30 % erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €.
  • Für den Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser Bonus von 20 % steht dir zu, wenn du von einer funktionsfähigen Gasheizung (unabhängig vom Alter) oder von einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auf erneuerbare Energien umsteigst.
  • Für den Effizienz-Bonus: Einen Effizienz-Bonus von 5 % erhältst du dann, wenn du eine Wärmepumpe installierst, die das Grundwasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzt, oder die ein Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (wie z. B. R290) verwendet.

Hinweis!

Grundsätzlich müssen alle Werte zur Leistung und Effizienz der Wärmepumpe erfasst werden. Deshalb benötigst du für deine Wärmepumpe eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige.

Was sind weitere Voraussetzungen für die KfW-Förderung?

  • Dein Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein (Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen).
  • Bei zusätzlicher Beantragung des KfW-Ergänzungskredits (Nr. 358/359) ist die Beratung eines Energieeffizienz-Experten notwendig.
  • Den Antrag auf die Förderung musst du unbedingt noch vor Anfang jeglicher Sanierungsarbeiten stellen, sonst wird der Antrag verweigert.
  • Elektrische Wärmepumpen, die erneuerbare Energien nutzen, werden gefördert. Konventionelle Gasbrennwertthermen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Seit dem 01.02.2024 kannst du dich im Kundenportal der KfW registrieren, um dort Anträge für die Förderung bzw. Ergänzungskredite zu beantragen.

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Als Hamburger Unternehmen richten wir uns nach den hanseatischen Werten: Innovation, Verlässlichkeit, Individualität und Pragmatismus. Mit diesen vier Werten begleiten wir dich dabei, unabhängig und klimaneutral mit einer Wärmepumpe zu heizen.

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FAQ

Wie lange gibt es die Förderung für Wärmepumpen noch?

Wie lange Wärmepumpen noch gefördert werden, lässt sich aktuell nicht voraussagen. Das Förderprogramm des BAFA wurde zwar nun eingestellt, dafür läuft die Förderung aber über die KfW und lokale Förderprogramme weiter.

Wie hoch ist die aktuelle Förderung für Wärmepumpen?

Aktuell können Wärmepumpen in Deutschland bis zu 70 % gefördert werden. Die maximale Fördersumme liegt dabei bei 21.000 €.

Wie bekomme ich Förderung für eine Wärmepumpe?

Die Förderung kannst du über die KfW oder die entsprechenden regionalen Förderprogramme beantragen. Wenn du hansetherm mit der Planung und Installation deiner Luft-Wasser-Wärmepumpe beauftragst, übernehmen wir diesen Schritt für dich komplett. Du musst dir also keine Sorgen um die Förderanträge machen und kannst dich entspannt zurücklehnen.

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