Förderung von Wärmepumpen in Schleswig-Holstein
WÄRMEPUMPE

Förderung von Wärmepumpen in Schleswig-Holstein

Förderung Wärmepumpe Schleswig-Holstein: Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatliche Förderung läuft nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW.
  • Aktuell ist eine Förderung von bis zu 70 % möglich.
  • Die regionalen Förderprogramme in Schleswig-Holstein laufen meist über die IB.SH.
  • Zu den Förderprogrammen zählen der Bürgerenergiefonds, das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 und weitere.

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Lebst du in Schleswig-Holstein und möchtest auf eine umweltfreundlichere Heizmethode umsteigen? Dann hast du Glück, denn auch im Norden Deutschlands gibt es klasse Förderprogramme, die dir helfen, beim Heizen ordentlich zu sparen. Erfahre in diesem Artikel mehr dazu.

Allgemeine Wärmepumpen-Förderung in Deutschland

Deutschlandweit profitieren Eigenheimbesitzer aktuell von attraktiven Förderungen für Wärmepumpen:

  • 30 % Basisförderung
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
  • 5 % Effizienz-Bonus für Wärmepumpen
  • Insgesamt bis zu 70 %
  • Maximale Förderhöhe von 21.000 €
  • Kombinierbare lokale Zusatzförderungen

Doch schnell sein lohnt sich! Die Zuschüsse sind so hoch wie noch nie und niemand weiß, wie lange sie auf diesem Level bleiben!

Förderprogramme für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein

Neben den deutschlandweiten Wärmepumpen-Förderungen gibt es zusätzlich lokale Programme. Für Schleswig-Holstein sind das die Folgenden.

Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein

Der Bürgerenergiefonds richtet sich an Zusammenschlüsse von mindestens 7 Personen, die gemeinsam Bürgerenergieprojekte realisieren möchten. Dazu zählen unter anderem Projekte im Bereich der Erneuerbaren Wärme.

  • Förderung in Form einer Zuwendung bis zu 200.000 €
  • Förderfähige Gesamtausgaben mindestens 10.000 €

Wichtig: Aufgrund der hohen Nachfrage können momentan keine neuen Anträge angenommen werden.

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 in Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen in nachhaltige Wärme- und Kälteversorgungssysteme. Dazu zählen sowohl der Neubau als auch der Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien in diesen Systemen.

  • Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • Investitionskosten müssen mindestens 50.000 € betragen und dürfen die Höchstgrenze von 1 Million Euro nicht überschreiten
Wärmepumpen-Förderung in Schleswig-Holstein

Weitere Förderungen für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein

IB.SH Effizienzhaus

Das Effizienzhaus-Programm der IB.SH bietet dir finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen für den Neubau oder den Kauf von Immobilien in Schleswig-Holstein, die energetische Mindeststandards einhalten.

Im Rahmen dieses Programms können bis zu 40 % der Gesamtkosten gefördert werden, wobei die maximale Darlehenssumme 150.000 Euro beträgt.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFG)

Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz richtet sich an finanzschwache Kommunen in Schleswig-Holstein und zielt darauf ab, die Verbesserung und energetische Sanierung der Schulinfrastruktur zu unterstützen.

IB.SH Immoflex

Das Programm “Immoflex” der IB.SH bietet Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen.

Gefördert werden Projekte wie Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien. Der Darlehensbetrag beträgt dabei mindestens 15.000 €.

IB.SH WEGfinanz

Das IB.SH WEGfinanz-Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und bietet finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen für Modernisierungen und Sanierungen.

Die Darlehensbeträge liegen zwischen 5.000 € und 35.000 € pro Wohneinheit.

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein

Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein" wurde am 16.11.2023 eingestellt und wird nicht weitergeführt. Wurde der Antrag bereits gestellt, können die benötigten Nachweise über das Serviceportal Schleswig-Holstein eingereicht werden.

Energetische Stadtsanierung KfW

Auch das Programm “Energetische Stadtsanierung KfW” wird nach aktuellem Stand nicht weitergeführt. Generell gilt: Wie lange die Förderprogramme laufen, ist nicht sicher. Deshalb raten wir dir, nicht länger zu warten, um von allen Zuschüssen zu profitieren!

Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen

Auch das Programm “Energetische Stadtsanierung KfW” wird nach aktuellem Stand nicht weitergeführt. Generell gilt: Wie lange die Förderprogramme laufen, ist nicht sicher. Deshalb raten wir dir, nicht länger zu warten, um von allen Zuschüssen zu profitieren!

Damit du von den lukrativen Förderungen profitieren kannst, gibt es ein paar Fördervoraussetzungen zu beachten:

  • Für die Basisförderung: Diese Förderung von 30 % erhältst du, wenn du von einer fossilen Heizanlage auf ein umweltfreundliches Heizungssystem wechselst.
  • Für den Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus von 30 % erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €.
  • Für den Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser Bonus von 20 % steht dir zu, wenn du von einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auf erneuerbare Energien umsteigst.
  • Für den Effizienz-Bonus: Einen Effizienz-Bonus von 5 % erhältst du dann, wenn du eine Wärmepumpe installierst, die das Grundwasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzt, oder die ein Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (wie z. B. R290) verwendet.

Grundsätzlich müssen alle Werte zur Leistung und Effizienz der Wärmepumpe erfasst werden. Deshalb benötigst du für deine Wärmepumpe eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige.

Fördervoraussetzungen für die KfW-Förderung

  • Dein Gebäude muss mindestens den Standards eines Effizienzhauses 85 entsprechen.
  • Vor der Beantragung musst du dich von einem Energieeffizienz-Experten beraten lassen.
  • Der Antrag auf die Förderung muss unbedingt noch vor Anfang jeglicher Sanierungsarbeiten gestellt werden, sonst wird der Antrag verweigert.
  • Möchtest du eine bestehende Heizung modernisieren oder komplett austauschen, muss sie mindestens zwei Jahre alt sein.
  • Gaswärmepumpen werden nicht gefördert.
  • Seit dem 01.02.2024 kannst du dich im Kundenportal der KfW registrieren, um dort Anträge für die Förderung bzw. Ergänzungskredite zu beantragen. Bei hansetherm übernehmen wir diesen Antrag und noch mehr für dich!

Förderung deiner Wärmepumpe in Schleswig-Holstein mit hansetherm

Die Förderung deiner Luft-Wasser-Wärmepumpe in Niedersachsen wird mit hansetherm ganz einfach: Wir übernehmen für dich sämtliche Förderanträge und sorgen dafür, dass du die höchstmögliche Fördersumme für deine Wärmepumpe erhältst. Du musst dich um keinerlei Papierkram kümmern – wir erledigen alles für dich.

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FAQ

Welche Förderungen sind für 2024 geplant?

Im Jahr 2024 gibt es von der KfW bis zu 70 %, mindestens aber 30 % Förderung.

Wie hoch ist die aktuelle Förderung für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gibt es neben der KfW-Förderung auch regionale Förderprogramme. Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Programm und dem genauen Vorhaben ab.

Wird die Förderung für Wärmepumpen gestrichen?

Die BAFA-Förderung kann nicht mehr beantragt werden, die staatliche Förderung läuft aber über die KfW weiter.

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